ISO 20022: Neue Standards für den Zahlungsverkehr

Ab November 2026 gelten neue verbindliche Anforderungen im Zahlungsverkehr. Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Zahlungs- und Inkassoprozesse bereit sind!

Bereiten Sie sich jetzt auf die neuen verbindlichen Standards vor!


Ihre Vorteile

Der internationale Standard ISO 20022 macht Zahlungen sicherer, effizienter und transparenter.

Schnellere und sicherere Zahlungen

Höhere Datenqualität und -genauigkeit

Verbesserte Automatisierung des Cash Managements

Was bedeutet das konkret für Sie?

 

Sie nutzen Sammelzahlungsaufträge

brightness_alert Ab dem 14. November 2026

  • Für alle Beteiligten (Auftraggeber, Begünstigte, Banken usw.) sind ausschliesslich strukturierte Adressen zulässig.
  • Die neuen SIX Implementation Guidelines (Version 2.3) werden verbindlich.

Unsere Empfehlung: Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihre Systeme die neuen PAIN-Formate unterstützen.

 

Sie versenden QR-Rechnungen

brightness_alert Ab dem 14. November 2026

  • Es sind nur noch strukturierte Adressen erlaubt.
  • Die neuen SIX Implementation Guidelines (Version 2.3) werden verbindlich.

Unsere Empfehlung: Kontaktieren Sie Ihren Softwareanbieter und stellen Sie sicher, dass Ihre QR-Rechnungen den neuen Standards entsprechen.

 

Sie senden Zahlungsinstruktionen MT101 via SWIFT

brightness_alert Ab dem 14. November 2026

  • Auch bei MT101-Nachrichten sind künftig strukturierte Adressen erforderlich.
  • Die Cornèr Bank ist bereits für den Empfang von ISO 20022-Nachrichten im Format PAIN.001 bereit.

Unsere Empfehlung: Nutzen Sie möglichst frühzeitig das Format PAIN.001, um Unterbrüche im Zahlungsverkehr zu vermeiden.

 

Sie erhalten Informationen via SWIFT oder FTP (Kontoauszüge, Transaktionen und Kontostände)

  • Derzeit läuft eine Übergangsphase zwischen MT- und MX-Nachrichten.
  • Die vollständige Umstellung auf MX-Nachrichten ist bis November 2028 vorgesehen.
  • Die Migration erfolgt auf Anfrage.

Unsere Empfehlung: Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Softwareanbieter und Ihrer Kundenberatung über die Umstellung auf MX-Nachrichten.

 

Sie bezahlen über QR-Rechnungen

brightness_alert Ab dem 14. November 2026

  • Es sind nur noch strukturierte Adressen zulässig.
  • Stellen Sie bereits heute sicher, dass Sie QR-Rechnungen Ihrer Rechnungssteller mit strukturierten Adressen erhalten.

Wichtig zu wissen:

Bestehende Daueraufträge und Zahlungsvorlagen müssen spätestens bis 13. November 2026 aktualisiert werden, damit sie den neuen Anforderungen entsprechen.

Es kann zudem vorkommen, dass einzelne Rechnungssteller - beispielsweise Vermieter oder Leasinggesellschaften - neue QR-Rechnungen für bestehende Zahlungen versenden. Betrag und Referenz bleiben dabei unverändert, die Adressen werden jedoch im neuen strukturierten Format angegeben.

 

NICHT KONFORME ZAHLUNGSINFORMATIONEN WERDEN NACH DEN GENANNTEN FRISTEN NICHT MEHR AUSGEFÜHRT.