Die QR-Rechnung

Alles, was Sie als Rechnungsempfänger und als Rechnungssteller über QR-Rechnungen wissen müssen.

Was ist eine QR-Rechnung?

Die QR-Rechnung wurde im Juni 2020 in der Schweiz eingeführt, um die Zahlungsabwicklung zu vereinfachen und die roten und orangen Einzahlungsscheine schrittweise zu ersetzen. Alle für die Verarbeitung erforderlichen Informationen sind im QR-Code des Beleges enthalten und können digital gelesen werden.

Die roten und orangen Einzahlungsscheine werden am 30. September 2022 endgültig abgeschafft.

Wie viele QR-Rechnungsvarianten gibt es?

Die QR-Rechnung gibt es in drei Varianten. Sie unterscheiden sich wie folgt:

Informationen für Privatkunden (Rechnungsempfänger)

Nutzer der digitalen Dienstleistungen der Cornèr Bank AG können QR-Rechnungen wie folgt begleichen:

  • Via iCornèr App
    Erfassen Sie die im QR-Code enthaltenen Zahlungsinformationen schnell mit der Kamera Ihres Smartphones oder Tablets und verarbeiten Sie die Informationen via "QR-Rechnung" Zahlungsfunktion der iCornèr App.
  • E-Banking auf corneronline.ch
    Um die im QR-Code enthaltenen Zahlungsinformationen zu erfassen und sie via Browser auf corneronline.ch zu verarbeiten, benötigen Sie einen Belegleser (z. B. PayEye). Alternativ können Sie Ihre Zahlungen auf corneronline.ch weiterhin erfassen, ohne den QR-Code zu scannen, indem Sie alle notwendigen Informationen der Rechnung manuell in die entsprechenden Felder eingeben.

Löschen Sie im E-Banking hinterlegte Zahlungsvorlagen und Daueraufträge am besten sofort und ersetzen diese mit den neuen Angaben der QR-Rechnung. Denn spätestens nach dem 30. September 2022 können die alten Modalitäten nicht mehr verarbeitet werden. Nur so vermeiden Sie Mahngebühren und stellen zudem sicher, dass Ihre Rechnungen rechtzeitig beglichen werden.

Informationen für Firmenkunden

Falls Sie für Ihre Rechnungsstellungs- und Zahlungsprozesse eine spezielle Software verwenden, setzen Sie sich bitte baldmöglichst mit dem zuständigen Anbieter in Verbindung: So können Sie alle notwendigen Änderungen vornehmen, die sich aus der Einführung der QR-Rechnung ergeben.

Ausstellung von QR-Rechnungen

Seit 30. Juni 2020 können Sie Ihre Dienstleistungen über die QR-Rechnung abrechnen. Ihre Einzahlungsschein-Software muss jedoch angepasst werden, damit die QR-Rechnung gedruckt und die Zahlungseingänge auf das neue camt.054-Format abgestimmt werden können.

Bitte beachten Sie, dass ab 30. September 2022 keine Einzahlungsscheine im alten Format (rote und orangefarbene Scheine) mehr bearbeitet werden können.

Zahlung von QR-Rechnungen

Stellen Sie sicher, dass Ihre Abrechnungssoftware den ISO-20022-Standard erfüllt und den Anforderungen für die Verarbeitung von QR-Rechnungen entspricht.

Überprüfen Sie Ihre Basisdaten

Die QR-Rechnung verwendet nur die IBAN und die QR-IBAN als Kontonummer. Daher empfehlen wir Ihnen, die Basisdaten in Ihrem Buchhaltungssystem oder in den Zahlungsvorlagen auf corneronline.ch zu aktualisieren, wenn die Rechnungen eintreffen.

Die Übergangsfrist endet am 30. September 2022.